Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)

Przednia okładka
Gerold Janssen
LIT Verlag Münster, 2006 - 164

Z wnętrza książki

Wybrane strony

Spis treści

Vorwort
7
Grenzübergreifende Kooperationsverbünde Zur Einführung
9
Rechtlicher Rahmen
17
Von der Madrider Rahmenkonvention zum Anholter Abkommen zum Karlsruher Übereinkommen und zu den Eurodistrikten
19
Europa ein Grenzfall oder die Überwindung der Grenzen? Neue Chancen mit dem Rechtsinstrument EVGZ
47
Rechtsfragen grenzüberschreitender Zusammenarbeit
55
Erfahrungen und Defizite
77
Euroregionen haben sie sich bewährt? Funktionen Aufgaben und Perspektiven
79
Strukturfondsverwaltung mithilfe Europäischer Verbünde EVGZ
103
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Europastadt GörlitzZgorzelec Anknüpfungspunkte für einen EVGZ?
117
Grenzüberschreitende Abstimmung in der Strategischen Umweltprüfung
133
Grenzüberschreitendes raumbezogenes Management von Schutzgebietsregionen in einem EVGZ
139
Schlussfolgerungen
145
Diskussion rechtlicher praktischer und materieller Aspekte
147
Autorenverzeichnis
155
Anhang
157

Umweltmanagement in Grenzräumen am Beispiel der Euroregionen
85
Braucht die EnlargeNetRegion eine eigene Behörde?
95
Anforderungen und Aufgaben
101
Verordnung EG Nr 10822006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5 Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammen...
159
Prawa autorskie

Kluczowe wyrazy i wyrażenia

1a GG Abkommen AGEG Akteure Anholt Artikel Aufgaben Bauleitplanung Behörden Bereich bezüglich der Schaffung Bundesrepublik Deutschland deutschen Dresden Entwicklung EU-Außengrenze Euregio EUREK Euro Eurodistrikt Europäische Kommission Europäischen Parlaments Europäischen Union Europäischen Verbunds Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung Europäischer Grenzregionen Europäisches Raumentwicklungskonzept Europarat Europastadt Görlitz/Zgorzelec Euroregion Elbe/Labe EVGZ EVTZ Gebietskörperschaften gemäß Gemeinden gemeinsame Gemeinschaft Grenze Grenzräumen Grenzstädte grenzüber grenzübergreifenden Zusammenarbeit grenzüberschreitende Kooperation grenzüberschreitende Zusammen grenzüberschreitende Zusammenarbeit grenzüberschreitender Verträge Grundgesetz Grundlage Hrsg insbesondere interkommunale INTERREG interregionalen Karlsruher Übereinkommen Knippschild kommunalen Kommunen Kompetenzen könnte Kooperationsformen Länder lich lokalen Maßnahmen menarbeit Mitglieder Mitgliedstaaten möglich nationalen Rechts neue notwendig öffentlich-rechtlichen Planung politische Privatrechts Programme Projekte Rahmen Rahmenbedingungen Rahmenkonvention Rates bezüglich raumbezogenen rechtliche Rechtsinstrument Rechtspersönlichkeit REGIO PAMINA regionalen Regionen Satzung Schaffung eines Europäischen schreitende Zusammenarbeit sowie Staaten Stadt Strategischen Umweltprüfung Strukturfonds transnationalen Tschechischen Umweltprüfung unterschiedlichen Ústí nad Labem Verbund für territoriale Verbunds für grenzüberschreitende Verordnungsentwurf Vertragsfähigkeit Verwaltung völkerrechtliche Vorschlag wirtschaftlichen Zgorzelec Ziel Zusam zuständigen Zweckverband

Popularne fragmenty

Strona 21 - Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.
Strona 21 - Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen...
Strona 159 - DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel...
Strona 69 - Die Länder sind als Glieder des Bundes Staaten mit eigener - wenn auch gegenständlich beschränkter nicht vom Bund abgeleiteter, sondern von ihm anerkannter staatlicher Hoheitsmacht.
Strona 21 - Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen.
Strona 10 - Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) (ABI.
Strona 104 - EUREK. Europäisches Raumentwicklungskonzept. Auf dem Wege zu einer räumlich ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union, angenommen beim Informellen Rat der für Raumordnung zuständigen Minister in Potsdam, herausgegeben von der Europäischen Kommission, Luxemburg, 1999.
Strona 130 - Fähigkeit, im eigenen Namen Träger von Rechten und Pflichten jeder Art zu sein, Verträge zu schließen oder andere Rechtshandlungen vorzunehmen und vor Gericht zu stehen.
Strona 140 - Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/62 EG des Rates vom 27.
Strona 29 - Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17.

Informacje bibliograficzne